Einleitung / Quick Bio
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherungs‑Einrichtung, die für nichtstaatliche Einrichtungen in den Bereichen Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Deutschland zuständig ist. Ihr Auftrag umfasst die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie – im Schadensfall – die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und Entschädigung. In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte zur BGW: wer versichert ist, welche Leistungen sie bietet, wie der Versicherungsschutz funktioniert, welche Beiträge erhoben werden und welche Pflichten Unternehmen und Beschäftigte haben.
Geschichte & rechtlicher Rahmen
- Die BGW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften und handelt in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht. Wikipedia+2infoline-gesundheitsfoerderung.de+2
- Zu ihren gesetzlichen Grundlagen gehören das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) sowie die Satzung der BGW. In der jüngsten Neufassung der Satzung vom 13. Juli 2024 wurden gesetzliche Änderungen integriert, u.a. Regelungen zum elektronischen Verfahren für Versicherungsfälle, zur Höherversicherung, und zur Dienstherrenfähigkeit der BGW. bgw-online.de
Wer ist Mitglied / wer ist versichert bei der BGW?
Die BGW versichert Menschen und Betriebe in vielen Bereichen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege. Dazu zählen:
- Pflegeheime, Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste bgw-young.de+1
- Friseur‑ und Kosmetikbetriebe, Beauty & Wellness, Tattoo‑ und Piercingstudios bgw-young.de+2Wikipedia+2
- Kindertageseinrichtungen, soziale Beratung, Heilerziehungspflege, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege bgw-young.de+1
- Arzt‑, Zahn‑, Tier‑ und Therapiepraxen und weitere Gesundheitsberufe bgw-young.de+1
Ehrenamtliche sind ebenfalls versichert, wenn sie in Einrichtungen tätig sind, die der BGW angehören, unter bestimmten Bedingungen auch ohne fest angestellte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. bgw-online.de
Nicht versichert sind in der Regel staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst; dort sind meist Unfallkassen zuständig. bgw-young.de
Aufgaben & Präventionsarbeit der BGW
Die BGW erfüllt mehrere Kernaufgaben:
- Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten verhüten
Dazu gehört die Beratung der Mitgliedsbetriebe, Bereitstellung von Schulungs‑ und Informationsmaterialien, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen. infoline-gesundheitsfoerderung.de+1 - Versicherungsschutz im Schadensfall
BGW bietet Leistungen, wenn ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eintritt. Dazu zählen medizinische Versorgung, Rehabilitation, Entschädigung und ggf. Rentenzahlungen. bgw-online.de+1 - Rehabilitation und Wiedereingliederung
Neben der Heilbehandlung unterstützt die BGW bei beruflicher und sozialer Rehabilitation, bei Umschulung, Arbeitsplatzanpassung oder anderen Maßnahmen, damit Betroffene möglichst vollständig wieder am Berufs‐ und Sozialleben teilnehmen können. karriere.bund.de+1 - Wissenschaft, Forschung und Innovation
Die BGW beteiligt sich an Forschung zu Arbeitsmedizin, Infektionsschutz, psychischen Belastungen, u.a. um evidenzbasierte Maßnahmen zu entwickeln. bgw-online.de
Versicherungsschutz & Leistungen
Versicherungsschutz
- Jeder Arbeitgeber in einem Betrieb, der in der Zuständigkeit der BGW liegt, muss sein Unternehmen anmelden. Dies gilt auch für Unternehmerinnen und Unternehmer selbst, die im Gesundheitsdienst oder der Wohlfahrtspflege tätig sind. bgw-online.de+1
- Es gibt Pflichtversicherung für klassische Risiken wie Arbeits‐ und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Freiwillige Versicherungen bzw. Höherversicherungen sind möglich, z. B. für Unternehmerinnen und Unternehmer, um einen erweiterten Schutz und höhere Versicherungssummen zu wählen. bgw-online.de
Leistungen im Schadensfall
Die BGW leistet unter anderem:
- Heilbehandlung: Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Therapien, Hilfsmittel etc. infoline-gesundheitsfoerderung.de+1
- Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeits‐ oder Wegeunfalls. bgw-online.de+1
- Rehabilitation: Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. infoline-gesundheitsfoerderung.de+1
- Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung oder teilweiser Einschränkung. bgw-online.de
- Leistungen für Hinterbliebene bei Todesfällen, Sterbegeld etc. bgw-online.de+1
Sonderleistungen & spezielle Fälle
- Gesetzliche Versicherung für Ehrenamtliche: Versicherungsschutz auch für Ehrenamtliche, inklusive Unfallrisiken auf dem Weg zur und von der Tätigkeit. bgw-online.de
- Unfallversicherung für Unternehmer/innen im Gesundheitsdienst: Unternehmer sind von Beginn an versichert, auch wenn keine Angestellten beschäftigt sind; sie können Versicherungssummen frei wählen zwischen Pflicht‑ und Höchstversicherung. bgw-online.de+1
Beiträge und Finanzierung
- Die BGW finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen gemäß einem Gefahrtarif (je nach Branche und Risiko), durch den Beitragsfuß und die Entgelte, die in den Betrieben gezahlt werden. bgw-online.de+1
- Der Beitrag hängt also ab von: dem Unternehmensentgelt (Löhne, Gehälter), der Gefahrklasse der Branche (je nachdem wie gefährlich die Tätigkeit ist), dem Beitragsfuß (welcher den Finanzbedarf der BGW in einem Jahr widerspiegelt). bgw-online.de
Pflichten für Mitgliedsbetriebe
Mitgliedsunternehmen und Betriebe haben verschiedene Pflichten:
- Anmeldung bei der BGW bei Unternehmensgründung oder Aufnahme einer zugehörigen Tätigkeit spätestens innerhalb festgelegter Fristen. bgw-online.de
- Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen der Beschäftigten. infoline-gesundheitsfoerderung.de
- Meldung von Unfällen, Berufskrankheiten oder Verdachtsfällen an die BGW. bgw-online.de+1
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der BGW‐Satzung, z. B. bezüglich Sicherstellung der Hygiene, Schutzmaßnahmen, Arbeitsbedingungen. infoline-gesundheitsfoerderung.de
Vorteile & Bedeutung der BGW
- Schutz & Sicherheit: Arbeitnehmer und Selbstständige im Gesundheits‑ und Sozialbereich sind umfassend abgesichert gegen berufsbedingte Risiken.
- Gesundheit & Prävention: Durch Beratung, Schulungen und Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen trägt die BGW dazu bei, Arbeitsbedingungen zu verbessern und langfristig Gesundheitsschäden zu vermindern.
- Unterstützung in schwierigen Situationen: Im Falle von Unfällen oder Krankheiten sorgt die BGW für kompetente Rehabilitation und macht die Rückkehr ins Arbeitsleben möglich.
- Standards & Qualität: Die BGW trägt dazu bei, dass gesetzliche Mindeststandards im Arbeitsschutz und Unfallversicherung eingehalten werden.
Herausforderungen und aktuelle Themen
- Digitalisierung und elektronische Verfahren: BGW hat ihre Satzung angepasst, um Antragsverfahren elektronisch zu ermöglichen (z. B. elektronische Anzeige von Versicherungsfällen). bgw-online.de
- Psychische Belastungen und Gewalt am Arbeitsplatz: In Pflege, Wohlfahrt und Gesundheitsdiensten ist psychischer Stress, Gewalt oder Belästigung ein wachsendes Thema. Die BGW führt Studien durch und bietet Präventionsangebote. bgw-online.de+1
- Infektionsrisiken: Besonders im Gesundheitswesen sind Infektionskrankheiten eine relevante Gefahr. Die BGW forscht und berät zur Vermeidung. bgw-online.de
Tabelle – Überblick BGW auf einen Blick
Merkmal | Details |
---|---|
Name | Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Auftrag / Tätigkeiten | Unfallversicherung, Prävention, Rehabilitation, Forschung |
Zuständig für | Nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege |
Versicherte Branchen | Pflege, Kliniken, Friseur & Beauty, Soziale Einrichtungen, Kindertagesstätten u.a. |
Versichert sind auch | Ehrenamtliche, Unternehmer/innen, Selbstständige in bestimmten Bereichen |
Leistungen | Heilbehandlung, Verletztengeld, Rehabilitation, Rente, Hinterbliebenenversorgung |
Beiträge | Nach Entgelten, Gefahrklasse, Beitragsfuß, Versicherungssumme bei Unternehmern |
FAQ – Häufige Fragen zur BGW
Frage 1: Muss ich mein Unternehmen bei der BGW anmelden, wenn ich im Gesundheits‑ oder Sozialbereich tätig bin?
Antwort: Ja. Wenn du ein Unternehmen gründest oder eine Tätigkeit aufnimmst, die in den Bereich Gesundheitsdienst oder Wohlfahrtspflege fällt und nicht staatlich ist, musst du dein Unternehmen bei der BGW anmelden. Selbst wenn keine Mitarbeitenden beschäftigt sind, gilt oft die Pflicht zur Mitgliedschaft. bgw-online.de
Frage 2: Bin ich als Beschäftigte/r automatisch versichert?
Antwort: Ja. Beschäftigte in einem Betrieb, der bei der BGW Mitglied ist, sind automatisch versichert gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Auch Auszubildende, Praktikant:innen und Personen mit ehrenamtlicher Tätigkeit – unter bestimmten Voraussetzungen – sind mitversichert. bgw-young.de+1
Frage 3: Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich einen Arbeitsunfall erleide?
Antwort: Leistungen umfassen die medizinische Versorgung, Hilfsmittel, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial), eventuell eine Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung, und wenn nötig Leistungen für Hinterbliebene. bgw-online.de+2BMAS+2
Frage 4: Wie wird mein Beitrag zur BGW berechnet?
Antwort: Der Beitrag eines Mitgliedsbetriebs wird berechnet nach den gezahlten Entgelten (Löhne, Gehälter), der Branche/Gefahrklasse (je höher das Risiko, desto höher der Tarif), und dem jeweiligen Beitragsfuß, der sich nach dem Finanzbedarf der BGW richtet. Für Unternehmer/innen, die sich freiwillig versichern oder eine Höherversicherung wählen, spielt auch die gewählte Versicherungssumme eine Rolle. bgw-online.de+1
Frage 5: Was kann ich tun, wenn ich eine psychische Belastung, Gewalt oder Infektionsrisiken am Arbeitsplatz erlebe?
Antwort: Die BGW bietet Präventions‑Programme, Schulungen, Studien und Beratung. Mitgliedsbetriebe können Angebote für Fortbildung, Workshops und Informationsmaterial nutzen. Zudem können Beschäftigte sich an betriebliche Ansprechpartner:innen wenden und die BGW kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten. bgw-online.de+1
Fazit
Die BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege spielt eine zentrale Rolle im deutschen Sozialversicherungs‑System, insbesondere für Gesundheits‑, Pflege‑ und Wohlfahrtseinrichtungen. Sie sorgt dafür, dass Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ernst genommen werden, und bietet einen verlässlichen Versicherungsschutz im Schadensfall. Für Arbeitnehmer:innen wie für Arbeitgeber/innen gilt: Wer mit der BGW zusammenarbeitet, gewinnt an Sicherheit und Rechtssicherheit. Wer sich früh über Mitgliedschaft, Pflichten, Leistungen und Präventionspflichten informiert, kann sich vor unliebsamen Überraschungen schützen und seinen Arbeitsplatz sicherer machen.